CURAVIVA Schweiz 22.6.2020: "Beschlüsse des Bundesrates - Klärung schaffen"
In Bern wurde ein neues Kapitel zu Covid-19 aufgeschlagen: Der Bundesrat hat seine Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben und die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz für beendet erklärt.
Nun gilt in der Schweiz wieder die besondere Lage und damit geht die Hauptverantwortung für den Umgang mit dem Coronavirus an die Kantone über – auch im Falle eines Wiederanstiegs der COVID-19-Fälle (mehr dazu hier).
Im Zuge dieser Änderungen hat der Bundesrat gleich zwei neue Verordnungen in Kraft gesetzt:
Coronavirus | Verordnung 3 | Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus | BAG | 22.6.2020
Beschlüsse werfen Fragen auf
Der Bundesrat setzt bei der Corona-Bekämpfung nun auf einen Schlag auf Föderalismus und auf Eigenverantwortung. Er delegiert damit einen Grossteil der Kompetenzen und der Verantwortung an die Kantone und an Privatpersonen, was viele Fragen aufwirft – auch für die Institutionen in der Sozial- und Pflegebranche. Zwei Beispiele:
- Der Bundesrat hat seine Vorgaben zum Schutz der besonders gefährdeten Arbeitnehmenden aufgehoben. Diese können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, ihre Gesundheit mit entsprechenden Massnahmen zu schützen (Fürsorgepflicht gemäss Arbeitsgesetz). Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Lockerungsschritt und dem Rückzug des Bundes für unsere Mitgliedsinstitutionen, die besonders gefährdete Menschen begleiten und unterstützen? Wie ist ihr Schutz künftig geregelt, und wer trägt dafür die Verantwortung: der Kanton oder die einzelnen Institutionen?
- Der Bundesrat setzt beim Schutz vor dem Coronavirus auf eigenverantwortliches Handeln: Die Menschen sollen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Er hat deshalb die Vorgaben für Schutzkonzepte vereinfacht und vereinheitlicht: Für alle Schutzkonzepte sollen künftig die gleichen Vorgaben gelten. Was bedeutet dies für Institutionen?
Klärung schaffen
Fest steht: Die Beschlüsse des Bundesrats haben weitreichende Folgen auch für unsere Mitgliedsinstitutionen. Sobald der Bund die Erläuterungen zu den neuen Verordnungen veröffentlicht und seine Empfehlungen (z.B. BAG-Empfehlungen für Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) an die neue Lage anpasst oder diese gar zurücknimmt, werden wir Sie umfassend darüber informieren.
Zudem werden CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz anhand der neuen Vorgaben und Weisungen gemeinsam prüfen, wie sie den Interessen unserer Mitgliedsinstitutionen am besten Gehör verschaffen und eine Klärung der Situation erreichen können.
Alles Gute und herzliche Grüsse
Daniel Höchli, Direktor CURAVIVA Schweiz
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