Coronavirus - Sicherstellung der Finanzierung unter COVID-19
Zur Sicherstellung der Finanzierung und zur Ermittlung der ausserordentlichen Kosten und Erträge im Zusammenhang mit COVID-19 haben Curaviva Schweiz und senesuisse Empfehlungen zur Vorgehensweise für Institutionen mit KVG-pflichtigen Leistungen erarbeitet (siehe Anhang1).
Der Vorschlag baut auf den betriebswirtschaftlichen Instrumenten von CURAVIVA Schweiz auf.
Rückfragen, Ergänzungen, Präzisierungen oder Hinweise zu Spezialfällen können telefonisch an die Hotline 031 385 33 39 oder per E-Mail an hotline@curaviva.ch oder d.domeisen@curaviva.ch gerichtet werden.
Zudem hat das BAG auch eine einheitliche Regelung für die akutstationäre Behandlung beschlossen. Diese gilt auch für Pflegeheime, welche vom Kanton während der ausserordentlichen Lage zu Leistungen im Bereich der Akutsomatik verpflichtet werden (siehe Anhang2).
A1_Coronavirus_Kostenrechnung_KVG_Curaviva_Senesuisse_242020 | 215 KB |
A2_Coronavirus_Kostenuebernahme_stationaere_Behandlung_3132020 | 257 KB |