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Covid-19 - Umgang mit Mehrkosten im Kanton St. Gallen

Auf die schriftliche Anfrage von Curaviva St. Gallen an Frau Regierungsrätin Laura Bucher, DI, ob bezüglich der durch Corona verursachten Mehrkosten in den Heimen eine Kompensation oder ein Beitrag analog der Spitäler zu erwarten sei, wurden drei Vertreter von Curaviva am 22. März 2021 ins regelmässige Kontaktgremium VSGP-DI für eine Präsentation der Problematik eingeladen. Im Kanton St. Gallen obliegt die Bereitstellung von Heimplätzen und der damit verbundenen Kosten den Gemeinden. Ob als Gemeinde, Privatbetrieb oder als Betrieb mit Leistungsvereinbarung spielt dabei keine Rolle.
Die Anhörung verlief mit vielen Wortmeldungen. Als Fazit zeigte man sich seitens VSGP beflissen, kein Heim in das schlimmste Szenario des Konkurses fallen zu lassen. Die unternehmerischen Mechanismen und Risiken würden aber nicht nur in erfolgreichen Jahren zum Zuge kommen, sondern auch in schwierigen Jahren. Ein Vergleich mit den Spitälern sei dabei unmöglich, da Spitäler einen anderen Auftrag hätten und auch grundlegend anders finanziert seien. Eine Nachbesprechung steht noch aus. Curaviva St. Gallen empfiehlt aber, alle Kosten für Welle 1 und 2 bereits abzuschreiben.
Die extrem unterschiedliche Betroffenheit der Heime und der Umgang damit liesse ein Giesskannenprinzip an Unterstützungsbeiträgen irgendwelcher Art sowieso nicht zu. Es wurde auch über Kurzarbeit und andere Themen debattiert.

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