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MiGeL - wie weiter? Teil III

Klartext ist, dass Sie den Forderungen nicht nachkommen sollen und auch nicht eine Zahlung unter der Bedingung von Einzelpositionen in Aussicht stellen. Sie können lediglich den Erhalt der Rechnung bestätigen.

Den Brief an die Restfinanzierer dürfen Sie nun losschicken. Bitte senden Sie diesen nur an Ihre Standortgemeinde. Die Gemeinden sind durch den VSGP informiert. 

Zur Erinnerung nochmals die einzelnen Schritte zum national koordinierten Vorgehen

  1. Bestätigen Sie den Eingang der Forderung an die Krankenkasse mit dem Musterbrief 1
  2. Informieren Sie danach Ihren Restfinanzierer (Standortgemeinde) und bitten Sie um Bestätigung der Rückzahlung mit dem Musterbrief an Restfinanzierer mit Beilage
  3. Nach Erhalt der Antwort (negativ oder positiv) des Restfinanzierers informieren Sie die Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz rechtsberatungcuraviva.ch und den Kantonalverband infocuraviva-sg.ch
  4. Variante A: Restfinanzierer positiv
    Falls der Restfinanzierer trotz anderweitiger Empfehlung die Rückforderung bezahlt, koordinieren Sie das weitere Vorgehen zusammen mit dem Kantonalverband und der Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz.
    Variante B: Restfinanzierer negativ
    Falls der Restfinanzierer nicht bereit ist, die Rückforderung zu finanzieren, schicken Sie den Musterbrief KK 2b an tarifsuisse ag
  5. Krankenkasse leitet Betreibung ein: Informieren Sie die Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz und Ihren Kantonalverband und erheben Sie termingerecht Rechtsvorschlag gegen die Forderung.

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