Aktuelles

Vorbereitungen eHealth 2022

Der Impulstag von Curaviva Schweiz zum Thema „Das elektronische Patientendossier in den Alters- und Pflegeinstitutionen“ vom 16. November 2017 in St. Gallen ist ausgebucht. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass eine weitere Tagung im 2018 ebenfalls in St. Gallen stattfinden wird und empfehlen den verantwortlichen Heimleitungsmitgliedern wärmstens, an einer dieser Veranstaltungen teilzunehmen.

BITTE BEACHTEN SIE: Alle Heime sind gemäss Bundesratsbeschluss verpflichtet, bis Ende 2021 die elektronische Pflegedokumentation einzuführen. Der Zeitbedarf für eine Einführung dürfte nicht unter einem Jahr liegen. Nutzen Sie die Zeit!

In Aussicht gestellte Sanktionen für Heime, die der gesetzlichen Verpflichtung eHealth nicht nachkommen, gilt folgendes:

Die Kantone haben sicherzustellen, dass die geänderten Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz KVG umgesetzt werden. Pflegeheime, die fünf Jahre nach Inkrafttreten des EPDG, also 2022, nicht Mitglied einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft sind, müssen vom zuständigen Kanton von der Pflegeheimliste gestrichen werden.

Bezüglich Stammgemeinschaft sind wir ein gutes Stück vorangekommen und beziehen die Aktivitäten der Spitäler und Nachbarkantone mit in unsere Arbeit ein. Ziel ist es, möglichst viele Synergien zu finden und zu nutzen. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

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