21.05.2026
Administrativverträge CSS, HSK und tarifsuisse ag
Die Administrativverträge für die Vergütung der KVG-Pflichtleistungen für stationäre Langzeitpflege in Pflegeheimen und Tages- oder Nachtstrukturen (TuNS) sowie die administrative Regelung der Nebenleistungen regeln die administrative Abwicklung nach KVG Art. 25a Abs. 1 in Pflegeheimen und für weitere KVG-pflichtige Leistungen, bei welchen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringer erfüllt sind.
Den Verträgen können Leistungserbringer, welche die Zulassungsvoraussetzungen nach KVG Art. 39 Abs. 3 erfüllen, mittels Beitrittserklärungen beitreten. Bitte füllen Sie dazu die entsprechenden Beitrittserklärungen der drei Versicherungsgruppen CSS, HSK und tarifsuisse ag aus und senden diese unterschrieben an infocuraviva-sg.ch.
Bitte beachten Sie, dass seit 1.1.2025 grundsätzlich alle Pflegeheime Leistungen der Tages- und Nachtstruktur erbringen können. Es braucht keine separate Zulassung durch den Kanton mehr. Jedoch ist weiterhin eine separate Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) für Tages- und Nachtstrukturen nötig. Wichtig ist, dass die Anzahl Plätze der Tages- und/oder Nachtstruktur zusammen mit dem stationären Angebot die Anzahl Plätze auf der Pflegeheimliste nicht übersteigt.
CSS
- Administrativvertrag Langzeit und TuNS vom 1.1.2024
- Beitrittserklärung
HSK
- Administrativvertrag Langzeit und TuNS vom 1.1.2024
- Beitrittserklärung
tarifsuisse ag
- Administrativvertrag Langzeit vom 1.1.2022
- Beitrittserklärung Langzeit
- Administrativvertrag TuNS vom 1.1.2021
- Beitrittserklärung TuNS
Akut- und Übergangspflege (AÜP)
Im Kanton St.Gallen können gemäss Gesetz über die Pflegefinanzierung sämtliche zugelassenen Pflegeheime stationäre Akut- und Übergangspflege anbieten. Eine Pflicht, Akut- und Übergangspflege anzubieten, besteht nicht (weitere Informationen auf der Website des GD).
Bei Fragen zu den Verträgen und Beitrittserklärungen wenden Sie sich per Mail an infocuraviva-sg.ch.
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