Administrativvertrag HSK Langzeitpflege und Tages- und Nachtstrukturen
Der Administrativvertrag für stationäre Langzeitpflege Pflegeheim und Tages- oder Nachtstrukturen sowie administrative Regelung Nebenleistungen regelt die administrative Abwicklung nach KVG Art. 25a Abs. 1 in Pflegeheimen und für weitere KVG-pflichtige Leistungen, bei welchen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringer erfüllt sind.
Dem Vertrag können Leistungserbringer mittels Beitrittserklärung Langzeit beitreten, welche die Zulassungsvoraussetzungen nach Art. 39 Abs. 3 KVG erfüllen.
Tages- und Nachtstrukturen (TuNS)
Für die Abwicklung von Pflegeleistungen in Tages- und Nachtstrukturen gelten für eine Beitrittserklärung zu TuNS die folgenden Voraussetzungen für die Leistungserbringer
- eine besondere Bewilligung bzw. Zulassung des Kantons St.Gallen für Tages- und Nachtstrukturen
- eine separate Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) für Tages- und Nachstrukturen
2024_01_01_HSK Adminvertrag | 930 KB |
2024 Formular Beitrittserklärung HSK Adminvertrag Langzeit | 113 KB |
2024 Formular Beitrittserklärung HSK Adminvertrag TuNS | 114 KB |