Aktuelles

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Administrativvertrag HSK Langzeitpflege und Tages- und Nachtstrukturen

Der Administrativvertrag für stationäre Langzeitpflege Pflegeheim und Tages- oder Nachtstrukturen sowie administrative Regelung Nebenleistungen regelt die administrative  Abwicklung nach KVG Art. 25a Abs. 1 in Pflegeheimen und für weitere KVG-pflichtige Leistungen, bei welchen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringer erfüllt sind.

Dem Vertrag können Leistungserbringer mittels Beitrittserklärung Langzeit beitreten, welche die Zulassungsvoraussetzungen nach Art. 39 Abs. 3 KVG erfüllen. 

 

Tages- und Nachtstrukturen (TuNS)

Für die Abwicklung von Pflegeleistungen in Tages- und Nachtstrukturen gelten für eine Beitrittserklärung zu TuNS die folgenden Voraussetzungen für die Leistungserbringer

  • eine besondere Bewilligung bzw. Zulassung des Kantons St.Gallen für Tages- und Nachtstrukturen
  • eine separate Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) für Tages- und Nachstrukturen
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