14.10.2021
Ankündigung Überprüfung im Bereich freiheitsbeschränkende Massnahmen
Über das Amt für Soziales wurden wir über folgende Ankündigung informiert:
«Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) überprüft gestützt auf ihren gesetzlichen Auftrag die Einhaltung von menschen- und grundrechtlichen Vorgaben in Einrichtungen des Freiheitsentzugs in der Schweiz. Dazu gehören auch Einrichtungen, in denen freiheitsbeschränkende Massnahmen angewendet werden, namentlich Einrichtungen im Alters-, Pflege- und Behindertenbereich, in denen solche Massnahmen vorkommen.
Die Kommission wird ab Herbst 2021 Einrichtungen im Alters-, Pflege- und Behindertenbereich besuchen.»
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