Aktuelles

22.11.2022

Ausbildungsverpflichtung - Erhebung per 30.11.2022

Die Verbandslösung der Ausbildungsverpflichtung für Pflege und Betreuung in Betrieben mit Plätzen auf der Pflegeheimliste des Kantons St.Gallen ist seit 1. Januar 2020 in Kraft. Gültiger Stichtag für die Erhebung 2022 der Lernenden und Studierenden der Pflege ist der 30. November 2022.

Die Daten müssen in beiliegendes Excelformular eingetragen und das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular bis spätestens am 15. Dezember 2022 dem Sekretariat von Curaviva St.Gallen eingereicht werden.

Als Grundlage für die Ausbildungsverpflichtung dienen die auf der Pflegeheimliste aufgeführten Anzahl stationärer Plätze (PHL Stand November 2022). Massgebend für die Berechnung der erbrachten Ausbildungsleistungen in der Pflege sind die in Ihrer Einrichtung am Stichtag 30. November 2022 bestehenden Ausbildungsverhältnisse.

Die Ausbildungen werden analog den Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte angerechnet.

 

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