Aktuelles

14.11.2023

Ausbildungsverpflichtung - Erhebung per 30.11.2023

Die Verbandslösung der Ausbildungsverpflichtung für Pflege und Betreuung in Betrieben mit Plätzen auf der Pflegeheimliste des Kantons St.Gallen ist seit 1. Januar 2020 in Kraft. Gültiger Stichtag für die Erhebung 2023 der Lernenden und Studierenden der Pflege ist der 30. November 2023.

Die Daten müssen in beiliegendes Excelformular eingetragen und das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular bis spätestens am 15. Dezember 2023 dem Sekretariat von Curaviva St.Gallen eingereicht werden.

Als Grundlage für die Ausbildungsverpflichtung dient die auf der kantonalen Pflegeheimliste aufgeführte Anzahl stationärer Plätze (Pflegeheimliste Stand November 2023). Massgebend für die Berechnung der erbrachten Ausbildungsleistungen in der Pflege sind die in Ihrer Einrichtung am Stichtag 30. November 2023 bestehenden Ausbildungsverhältnisse.

Die Ausbildungen werden analog den Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte angerechnet.

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