Aktuelles

Administrativvertrag Tages- und Nachtstrukturen mit tarifsuisse ag

Der nationale Administrativvertrag zwischen der tarifsuisse ag und Senesuisse/CURAVIVA Schweiz betreffend die Vergütung der KVG Pflichtleistungen für die Tages- oder Nachtstrukturen konnte mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossen werden.

Für die Abwicklung von Pflegeleistungen in Tages- und Nachtstrukturen gelten für eine Beitrittserklärung zu TuNS die folgenden Voraussetzungen für die Leistungserbringer

  • eine besondere Bewilligung bzw. Zulassung des Kantons St.Gallen für Tages- und Nachtstrukturen
  • eine separate Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) für Tages- und Nachstrukturen
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