05.09.2022
Beitrittsverfahren Tarifvertrag Langzeitpflege mit der tarifsuisse ag
Zum neuen Administrativvertrag Pflegeheime mit der tarifsuisse ag sind einige Fragen bei uns eingegangen. Wir hoffen, dass mit beiliegenden FAQs Version 1 die offenen Fragen geklärt werden können. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Rechnungen ab 01.01.2023 elektronisch an die Krankenversicherer übermittelt werden müssen (Art. 16). Nehmen Sie somit frühzeitig mit Ihrem Softwarelieferanten Kontakt auf, damit die Rechnungsstellung ab 01.01.2023 reibungslos vollzogen werden kann.
Bitte reichen Sie - falls noch nicht erledigt - die Beitrittserklärung Ihrer Institution bis spätestens 26. September 2022 per Mail an infocuraviva-sg.ch ein. Der Vertrag tritt dann rückwirkend per 01.01.2022 in Kraft.
Ab Oktober 2022 gelten Beitrittserklärungen, die beim Verband bis zum 20. eines Monats eingehen, ab dem 1. des darauffolgenden Monats.
Beitrittserklärung_Admin_Vertrag LZ_tarifsuisse_CV_2022 | 249 KB |
2022_01_01_Admin_Vertrag LZ_tarifsuisse_CV | 924 KB |
FAQ - Version1_Administrativvertrag LZ tarifsuisse 2022-09-06 | 125 KB |