17.06.2025
Berufsausübungsbewilligungen BAB für die stationäre Langzeitpflege
Am 17. Juni 2025 hat das kantonale Gesundheitsdepartement ein Schreiben an alle Pflegeheime und Spitex-Organisationen betreffend zukünftige Handhabung der BAB versendet.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat durch ein externes Rechtsgutachten prüfen lassen, wie das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG/811.21) in den Ständen etabliert werden kann. Die Untersuchung zeigt, dass bei der Umsetzung ein Ermessensspielraum besteht. Der Kanton St.Gallen orientiert sich nun an der Praxis des Kantons Zürich: Künftig benötigen in Pflegeheimen und Spitex-Organisationen die fachverantwortliche Leitung sowie deren Stellvertretung pro Standort eine Berufsausübungsbewilligung.
Mithilfe dieses Gesuchsformulars können Sie eine BAB beantragen.
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