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COVID-19 - Verlängerung der administrativen Entlastung bis Ende Mai

Der Antrag von CURAVIVA Schweiz und senesuisse zur Weiterführung der administrativen Entlastung für Pflegeinstitutionen wurde von tarifsuisse und CURAFUTURA bis 31. Mai 2021 bewilligt. Die administrativen Entlastungen betreffen folgende Leistungen:

Tarifsuisse:

  • Controlling: Auf systematische Controllings der Versicherer vor Ort in den Pflegeinstitutionen und beim Versicherer wird während der Dauer der Corona-Pandemie grundsätzlich verzichtet. Die Überprüfung einer Einstufung im Einzelfall ist jedoch weiterhin möglich. Eine spätere, rückwirkende Überprüfung der Einstufung bleibt vorbehalten.
  • Bedarfsermittlung: Für neu eintretende Patienten ist in jedem Fall eine Bedarfsermittlung erforderlich. Diese kann jedoch im verkürzten Verfahren durchgeführt werden (verkürzte Beobachtungsdauer bei BESA und RAI/RUG, PLEX bei PLAISIR). Bei einer Verlängerung der ärztlichen Anordnung kann auf eine erneute Bedarfsermittlung verzichtet und stattdessen die bisherige Einstufung weitergeführt werden.

CURAFUTURA:

  • Bedarfsabklärung: Bei einem Neueintritt hat eine Bedarfsermittlung für die Pflegeeinstufung zu erfolgen. Die Bedarfsermittlung kann in reduzierter Form erfolgen. Bei der verkürzten Bedarfserfassung in der Beobachtungszeit müssen die Kriterien der Pflegestufe nachvollziehbar in der Pflegedokumentation aufgeführt sein.
  • Controlling: Vorübergehend verzichten die Mitglieder von CURAFUTURA auf geplante Controllings vor Ort. In umstritten Einzelfällen kann jedoch ein Controlling durchgeführt werden.»
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