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COVID-19 - vereinfachte Grundlagen für ein Schutzkonzept

Anhand der vereinheitlichten Vorgaben des Bundes haben CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz die Grundlagen für ein Schutzkonzept überarbeitet. Sie sind vereinfacht, nehmen aber trotzdem auf die spezielle Situation der Institutionen Rücksicht. Sie sollen im Sinne einer Guideline die Institutionen bei der Überprüfung ihrer Schutzkonzepte gegen COVID-19 unterstützen.
Zudem hat das BAG im Rahmen der weitgehenden Lockerungen per 22. Juni 2020 seine «Empfehlungen für Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen» leicht überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen zur Vorversion:

  • Schutzmaterial: Gemäss BAG sind private und öffentliche Organisationen für die Beschaffung von Schutzmaterial grundsätzlich selbst verantwortlich. Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf können allfällige Gesuche um Unterstützung direkt an die Kantone (in der Regel an die Kantonsapotheken) richten.
    Hinweis Test: Der Bund übernimmt neu die Kostenübernahme bei Tests, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG vom 24. Juni 2020 erfüllen.
    Hinweis Contact Tracing: Mit den Lockerungsmassnahmen steigt das Risiko, dass sich die Mitarbeitenden eines Betriebes anstecken. Bei einer Häufung von Fällen muss der kantonsärztliche Dienst im Rahmen des Contact Tracing herausfinden, ob eine gemeinsame Ansteckungsquelle vorliegt. Die Institutionen sind gebeten, ihn bei der Arbeit zu unterstützen.
  • Schutzkonzepte: es gelten vereinfachte und für alle Branchen einheitliche Vorgaben für Schutzkonzepte. Sie sind im Anhang der Covid-19-Verordnung geregelt.
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