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Coronavirus - Einführung von Besuchseinschränkungen für Heime 11. Mai bis 30. Juni 2020

Das bestehende Besuchsverbot wurde mit der Weisung des Gesundheitsdepartementes über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 5. Mai 2020 für die Heime gelockert. 

Konkret wird das Besuchsverbot mit Wirkung ab 11. Mai 2020 aufgehoben und bis zum 30. Juni 2020 durch Besuchseinschränkungen ersetzt

Besuche auf Zimmern bleiben dem Grundsatz nach verboten und sind - wie bisher - nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Neu zulässig ist die Einrichtung von Besucherräumen in den Räumlichkeiten der Institutionen.

Näheres können Sie folgenden Dokumenten im Anhang entnehmen:

  • Weisung vom 5. Mai 2020 für Besuchseinschränkungen für Heime für den Zeitraum 11. Mai – 30. Juni 2020
  • Begleitschreiben und Empfehlungen zur Umsetzung der Besuchseinschränkungen
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