Aktuelles

20.01.2022

Covid-Mehrkosten und Anpassung der Höchstansätze

Nachdem das Treffen mit dem Kontaktgremium DI – VSGP am 22. März 2021 zum Thema «Covid-Mehrkosten» erfolglos verlief, hat Curaviva St.Gallen zusammen mit Senesuisse einen erneuten Vorstoss unternommen. Wir haben den Kanton angeschrieben und einen Besprechungstermin gefordert (vgl. Anhang 1).

Dieser konnte nun am Dienstag, 18. Januar 2022 stattfinden. Am Tisch waren nebst Curaviva St.Gallen und Senesuisse auch Vertreter von Kanton (Amt für Soziales), Gemeinden (VSGP) und Durchführungsstelle (SVA).

Wie zu erwarten war, wehte uns eine steife Brise entgegen. Eine Bereitschaft zur Verbesserung der aktuellen Finanzierungslage war kaum erkennbar…

Auf jeden Fall haben wir unsere Anliegen betreffend Finanzierung der Covid-Mehrkosten sowie auch der allgemeinen Pflegekostendeckung vorgebracht. Die Vertreter der öffentlichen Hand argumentierten demgegenüber finanzpolitisch («mal gibt es ein gutes, mal ein schlechteres Jahr…») und gingen namentlich auch nicht auf unsere juristischen Argumente ein, wonach die Restfinanzierer solche Kosten ungeachtet der Umstände schulden.

Umso wichtiger ist aus unserer Sicht deshalb, dass die Betriebe den Nachweis der Pflegekosten und Covid-Zusatzkosten möglichst genau machen. Dies wird uns helfen, die Verhandlungsposition für die Covid-Mehrkosten und für die künftigen Höchstansätze zu verbessern.

Wie wir nun verblieben sind:

  • Covid-Zusatzkosten: Weil das Jahr 2020 noch wenig aussagekräftig war (leider hat nur rund die Hälfte der Betriebe überhaupt Covid-Zusatzkosten ausgewiesen), sollen die Zahlen des Jahres 2021 hinzugenommen und die Covid-Situation insgesamt beurteilt werden. Es erfolgt also keine Lösungssuche explizit für die im 2020 betroffenen Institutionen, vielmehr sollen alle für die zwei Jahre ausgewiesenen Mehrkosten in der Pflege angeschaut werden – was erst nach Prüfung der 2021er Zahlen im Herbst 2022 möglich ist.
  • Kostenrechnungen: Damit dies zügig erfolgen kann, sollten die Finanzkennzahlen (KORE 2021) der Betriebe, inklusive der Covid-Zusatzkosten, bereits Ende März eingereicht werden.
    Nur so kann bereits nach dem Sommer ein konkreter Vorschlag zuhanden von Regierungsrat und/oder Parlament zur Finanzierung erfolgen.
  • Künftige Pflegekostenfinanzierung: Die 3-jährige Überprüfungsphase lief eigentlich 2021 aus, eine Erhöhung aufs 2022 ist politisch aber nicht mehr machbar.
    Mit der zeitigen Einreichung der KORE 2021 sollen wenigstens auch diese Zahlen für die ab 2023 geltenden Obergrenzen berücksichtigt werden.
    → Wenigstens sollte die Verwendung der neuen Versionen von BESA / RAI zu höheren durchschnittlichen Pflegstufen und damit besserer Finanzierung im Jahr 2022 führen…

Darum unsere dringliche Bitte:
Die Unterlagen zur Einreichung der KORE 2021 werden vom AfSo demnächst versendet. Bitte halten Sie unbedingt die Eingabefrist vom 31. März 2022 ein und weisen Sie die Covid-Zusatzkosten aus!

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