Aktuelles

29.09.2026

ELG-Änderung: Kantonale Vorlage in Erarbeitung

Ergänzungsleistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause: Chancen für betreutes Wohnen

Ab 1. Januar 2028 sollen Menschen mit AHV oder IV, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, bei ausgewiesenem Bedarf zusätzliche Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause erhalten können. Das gilt auch für anspruchsberechtigte Personen im betreuten Wohnen. Ziel ist, selbstbestimmtes Wohnen zu unterstützen und einen Heimeintritt möglichst zu verzögern.

Vorgesehen sind Pauschalen für Notrufsysteme, Hilfe im Haushalt, Mahlzeitenangebote sowie Begleit- und Fahrdienste. Die Pauschalen sollen im Voraus ausbezahlt werden, damit die betroffenen Personen die Leistungen nicht vorfinanzieren müssen.

Für Institutionen mit Angeboten im betreuten Wohnen ist nun die kantonale Umsetzung besonders wichtig: St.Gallen muss festlegen, wie der Betreuungsbedarf abgeklärt wird und wie die Pauschalen ausgestaltet und vergütet werden.

Nach aktuellem Zeitplan befasst sich die Regierung im Oktober 2026 erstmals mit der Vorlage. Die Vernehmlassung ist für Oktober und November 2026 vorgesehen. Im Januar 2027 soll die Regierung die Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschieden. Die parlamentarische Beratung ist für die Frühjahrs-, Sommer- und Herbstsession 2027 geplant. Der Vollzug soll am 1. Januar 2028 beginnen.

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