16.04.2026
Erstellen und fristgerechtes Einreichen der Kostenrechnungen Geschäftsjahr 2025
Gestützt auf eine Mitteilung des Gesundheitsdepartements des Kantons St.Gallen stellen wir fest, dass per 15.4.2026 die Kostenrechnungen erst von rund 22 % der Betriebe bei der Redi AG - sprich beim GD des Kantons St.Gallen - eingereicht wurden. Dies bedeutet, dass rund 78 % der Betriebe die Kostenrechnungen noch nicht eingereicht haben.
Es ist uns klar, dass die Frist noch nicht abgelaufen ist. Es muss uns allen aber auch klar sein, dass wir bei Nichterreichung der Quote von 80 % bis am 30.4.2026 mit grossen Konsequenzen rechnen müssen, namentlich einem erneuten Verzicht auf die Erhöhung der Vergütung von Pflegekosten und Ergänzungsleistungen. Auch aus diesem Grund lassen wir Ihnen diese Erinnerung/Aufforderung zukommen, unbedingt bis spätestens 30.4.2026 die Kostenrechnung einzureichen.
Es ist uns bewusst, dass die Erstellung der Kostenrechnung 2025 mit viel Arbeit und Engagement verbunden ist. Gerne erklären wir Ihnen nachfolgend kurz, warum das fristgerechte Einreichen der KORE-Daten bei der Redi AG so wichtig ist. Gleichzeitig danken wir herzlich allen Institutionen, welche ihre KORE-Daten jedes Jahr pflichtbewusst und zeitgerecht einreichen.
Anlässlich der letztjährigen Auswertungen, die klaren Handlungsbedarf ausgewiesen haben, wäre aus unserer Sicht die St.Galler Regierung in der Pflicht gewesen, Anpassungen «zugunsten» einer Ausfinanzierung der Institutionen der Langzeitpflege vorzunehmen. Seither wurde uns an mehreren Gesprächen mitgeteilt, dass in Folgejahren - ab Geschäftsjahr 2025, sprich ab 30.4.2026 - mindestens 80 % der Institutionen die KORE fristgerecht eingereicht haben müssen, andernfalls würde der Kanton gar nicht auf eine Überprüfung der Finanzierung gestützt auf die Kostendaten eintreten. Was würde dies bedeuten? Der Kanton könnte uns aufzeigen, dass sie ohne fristgerechte Dateneinreichung ja gar nicht in der Lage wären, eine Überprüfung vorzunehmen, wenn sie dann auch noch wollten.
Als Verband engagieren wir uns aktiv dafür, dass die Anpassungen der Höchstansätze Pflege und EL-Tagespauschalen erfolgen. Wenn jedoch dem Kanton aufgrund fehlender Kostenrechnungen keine verlässliche Datengrundlage vorliegt, dann sind unsere Erfolgsaussichten sehr gering und eine Erhöhung der Ansätze und Pauschalen mit Wirkung auf 2027 von vornherein praktisch ausgeschlossen. Auch in Hinblick auf das zurzeit laufende Bundesgerichtsverfahren tun wir alle gut daran, fristgerecht einzureichen.
Deshalb: Wir ersuchen Sie eindringlich, die Kostenrechnung fristgerecht bis 30.4.2026 einzureichen.
Wichtig: Curaviva St.Gallen hat sich bei der Redi AG dafür eingesetzt und erwirkt, dass die Institutionen neu eine Empfangsbestätigung erhalten werden. Bitte bewahren Sie diese Bestätigung auf, dass im Falle eines Nichterreichen der 80 %-Regel allfällige Beweismittel unsererseits zur Verfügung gestellt werden könnten.
In diesem Sinn hoffen wir sehr auf Ihre Unterstützung und danken Ihnen herzlich für Ihre damit verbundenen Arbeiten.
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