Aktuelles

05.04.2023

Kantonale Kostenrechnung 2022

Gerne erinnern wir Sie an die fristgerechte Abgabe Ihrer Kostenrechnung 2022 bis zum 30. April an das Amt für Soziales. Es ist von zentraler Bedeutung, dass möglichst alle Kostenrechnungen bis zu diesem Datum detailliert ausgefüllt eingereicht werden.

Kostenrechnung und Anlagebuchhaltung werden im kantonalen Controlling Pflegefinanzierung erfasst und plausibilisiert und dienen Curaviva und dem Amt für Soziales als Grundlage zur Kostensteuerung bzw. zur Begründung der Höchstansätze für die Pflegekosten gegenüber der Regierung.

Seit diesem Jahr finden durch das Amt für Soziales jährliche Überprüfungen der Höchstansätze für die Pflegekosten statt und Curaviva ist angewiesen, dass alle Institutionen vollständige Daten liefern, um früh genug in die Verhandlungen gehen zu können.

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