05.05.2026
Medienmitteilung: Bundesgerichtsentscheid zur Verbandsbeschwerde
Das Bundesgericht hat die Klage der Verbände Curaviva St.Gallen und senesuisse gegen die Regierung des Kantons St.Gallen betreffend Erhöhung der Pflegeheimkosten ab 1. Januar 2026 abgewiesen.
Die Regierung des Kantons St.Gallen kann kurzfristig aufatmen, nicht so die über 100 Pflegeheime im Kanton St.Gallen. Im BGE 9C_581/2025 kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Beschwerde der Verbände gegen einen nicht erfolgten Regierungsratsentscheid unzulässig sei. Deshalb beschloss das Bundesgericht ein «Nicht-Eintreten auf die Beschwerde». Im gleichen Entscheid weist das Bundesgericht darauf hin, dass die kantonale Verordnung über die Pflegefinanzierung einen Entscheid alle drei Jahre vorsehe, welcher aber nicht erfolgt sei. Mangels Regierungsratsentscheids fehle es am Anfechtungsobjekt, weshalb man nicht auf die Klage eintreten könne. Die Verbände anerkennen selbstverständlich dieses vom Bundesgericht erlassene Urteil.
Was bedeutet das?
Die Problematik der ungedeckten Pflegekosten bleibt somit weiterhin bestehen und belastet die Pflegeheime im Kanton St.Gallen fortlaufend. Es bleibt ihnen und der St.Galler Bevölkerung das von der Regierung ausgestellte Versprechen, den festgestellten Nachholbedarf in der Finanzierung in Hinblick auf das Jahr 2027 zu prüfen. Dies ist dringend nötig, weil betagte Menschen in Pflegeheimen heute deutlich mehr Unterstützung in Pflege und Betreuung benötigen, als dies noch vor Jahren der Fall war. Die sogenannt vorgelagerten Dienste, namentlich die Spitex, kann immer mehr Leistungen erbringen und so den Verbleib im angestammten Zuhause verlängern. Es stimmt nachdenklich, wenn Bürgerinnen und Bürger, die ihr Leben lang ihren Pflichten nachgekommen sind, Steuern während vielen Jahrzenten zu Gunsten der Allgemeinheit entrichtet haben, keine ausreichende Finanzierung beim notwendig gewordenen Pflegeheimeintritt bestätigt erhalten. Das nennt man Sparen auf dem Buckel der Schwächsten. Besonders brisant ist die Kombination mit den seit dem Jahr 2008 (als Mehrbettenzimmer noch verbreitet waren) nie mehr angepassten EL-Höchstpauschalen für Bewohnende in Pflegeheimen des Kantons St.Gallen.
Die Verbände bleiben bei ihrer Aussage, dass dies unsozial ist. Sie werden sich weiterhin für kostendeckende Ergänzungsleistungen und Pflegefinanzierung einsetzen. Bekanntlich steigen die Kosten für Pflege, Unterkunft und Betreuung stetig an. Grund dafür sind höhere Qualität und Anforderungen, was in steigenden Lohnkosten resultiert. Die geopolitische Lage verteuert zudem auch die Sachkosten.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, dass die Regierung des Kantons St.Gallens sich für ausreichend finanzierte Pflege und Betreuung einsetzt und entsprechende Tarifanpassungen für das Jahr 2027 beschliessen wird.
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