Aktuelles

Aktuelles

20.10.2025

Pflegefinanzierung: Wir gelangen mit einer Beschwerde ans Bundesgericht

Auf der Grundlage der von mehreren Institutionen eingereichten Kostenrechnungen der vergangenen Jahre wurde eine Beschwerde der Verbände Curaviva St.Gallen und senesuisse beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht. Der Fokus liegt derzeit im Bereich der Höchstansätze der Pflegefinanzierung. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die Anwaltskanzlei Walder Wyss AG, Zürich. 

Mit der Beschwerde wird beantragt,

  • den Beschluss der Regierung des Kantons St.Gallen über den Verzicht auf die Erhöhung der Ergänzungsleistungs-Pauschalen und der Höchstansätze bei der Pflegefinanzierung per 01.01.2026 aufzuheben, sowie
  • die Regierung anzuweisen, die Höchstansätze per 01.01.2026 anzupassen und damit den bundesrechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

Nächste Schritte
Parallel zum juristischen Vorgehen werden die Verbände am Dienstag, 21. Oktober 2025 eine Medienmitteilung publizieren, um die Öffentlichkeit über den Missstand zu informieren und das Thema in die breite Bevölkerung zu tragen. Ziel ist es, die gesellschaftliche und politische Sensibilität für die unzureichende Pflegefinanzierung im Kanton St.Gallen zu erhöhen und damit den Druck auf die Regierung zu verstärken.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens und allfällige Reaktionen seitens des Bundesgerichts oder der Kantonsregierung werden wir Sie selbstverständlich laufend in Kenntnis setzen.

Zurück
Zu Desktop-Ansicht wechseln Zu Mobile-Ansicht wechseln