Aktuelles

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20.12.2021

Pflicht der Pflegeheime ab 2022: Rechnungskopie an die Bewohnenden

Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossenen ersten Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Neu müssen alle Leistungserbringer, also auch Pflegeheime, den Bewohnerinnen und Bewohnern alle verrechneten Beträge zwingend offenlegen, um eine Kontrolle zu ermöglichen. Es droht eine Busse, wenn man ihnen nicht automatisch eine Kopie aller Abrechnungen zustellt. Nebst dem Bewohnerbeitrag sind auch die von der Krankenkasse übernommenen Beiträge aufzuführen (inklusive den verrechneten Pflegematerialien).

Hier geht’s zur Medienmitteilung des Bundes betreffend das Kostendämpfungspaket 1a.

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