Qualitätsanforderungen an Heime
Alle öffentlichen und privaten Betagten- und Pflegeheime im Kanton St.Gallen müssen qualitative Mindestanforderungen erfüllen. Die Regierung hat dazu die Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen erlassen.
Dabei hat sie sich auf die Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen gestützt, welche die Fachkommission für Altersfragen erarbeitet und verabschiedet hat. Die Richtlinien wurden unter Einbezug der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und des Heimverbandes CURAVIVA St.Gallen erarbeitet.
Mit den neuen Vorgaben werden die verschiedenen bisher geltenden Richtlinien abgelöst. Details finden Sie hier.
Richtlinien zu qual Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung 01 01 2016 | 518 KB |
Verordnung zu qual Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung 01 01 2016 | 135 KB |