17.09.2025
Reaktion auf den kantonalen Regierungsratsentscheid bezüglich Höchstansätze und EL-Tagespauschale
Der Kanton St.Gallen hat am 15.09.2025 darüber informiert, dass für das Jahr 2026 keine Anpassungen der Höchstansätze bei der Pflegefinanzierung sowie der EL-Tagespauschalen vorgesehen sind. Dies mit Verweis auf das Sparvorhaben im Jahr 2026, obwohl bei beiden Ansätzen dringender Handlungsbedarf für eine Erhöhung besteht. Der Verband Curaviva St.Gallen nimmt diesen schwer nachvollziehbaren Entscheid nicht einfach so hin. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, politische, juristische und mediale Massnahmen zu ergreifen, um auf den Missstand aufmerksam zu machen. Für eine optimale Wirkung der geplanten Massnahmen benötigen wir Ihre tatkräftige Unterstützung.
Politische Massnahme
Im Austausch mit den verschiedenen Fraktionen hat der Vorstand erreicht, dass beim Kantonsrat eine breit abgestützte dringliche Interpellation eingereicht wurde. Den Wortlaut der Interpellation sowie weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie Beziehungen zu Politikern aus dem Kantonsrat haben, sprechen Sie diese bitte darauf an.
Juristische Massnahme
Im Bundesgesetz ist festgehalten, dass der Kanton für die komplette Ausfinanzierung der Pflege-Restkosten aufkommen muss. Dies ist über die Zeit immer weniger gegeben, da mehr und mehr Institutionen eine Unterdeckung der Kosten aufweisen. Es darf nicht sein, dass sich der Regierungsrat mit dem getroffenen Entscheid weigert, das Recht so anzupassen, wie er es eigentlich sollte. Die beiden Verbände Curaviva St.Gallen und senesuisse bereiten deshalb eine Klage vor, welche den Regierungsrat zum Handeln zwingen soll. Im besten Fall wird diese von den Verbänden, mehreren Institutionen und einigen Bewohnenden zusammen über einen gemeinsamen Anwalt eingereicht. Für die Einreichung der Klage helfen uns die Kostenrechnungen der letzten 3-5 Jahre, in welchen die Kostensteigerungen Ihrer Institution über die Zeit ersichtlich sind. Ausserdem suchen wir Bewohnende, welche sozialhilfebedürftig geworden sind und bereit wären, die Klage zu unterstützen. Wir garantieren den Betroffenen in diesem Zusammenhang selbstverständlich absolute Diskretion und Kostenübernahme.
Mediale Massnahme
Der Vorstand von Curaviva St.Gallen plant, die Bevölkerung mit Hilfe von lokalen und regionalen Medien über den Entscheid der Kantonsregierung und seine möglichen Folgen zu informieren. Hierfür sollen emotionale Geschichten von Betroffenen erzählt werden. Beispiele dafür sind:
- Eine Institution zeigt auf, dass die Finanzierung nicht gesichert ist und sie ums Überleben kämpft. Und dies trotz des Anrechts gemäss Bundesgesetz, dass die Pflegekosten gedeckt sein müssen. Die Deckung ist seit Jahren nicht gegeben, das Fortbestehen der Institution unsicher.
- Eine Pflegefachperson erklärt, dass der Kanton wohl die Ausbildungen neu mitfinanziert, langfristig die Löhne des Fachpersonals aber nicht ausfinanziert sind. Wie sollen Anstellungen in Pflege und Betreuung möglich sein, wenn die Finanzierung nicht garantiert ist?
- Bewohnende zeigen auf, dass sie durch den Pflegeaufenthalt in die Abhängigkeit der Sozialhilfe geraten sind, da die Finanzierung der Ergänzungsleistung für einen Pflegeheimplatz nicht mehr ausreicht. Dies, obwohl im Bundesgesetz steht, dass ein Pflegeheimaufenthalt nicht zu Sozialhilfebedürftigkeit führen darf.
Wir suchen deshalb Institutionen, Mitarbeitende und Bewohnende, welche bereit wären, den Medien öffentlich ihre Geschichte zu erzählen. Nur so wird es uns gelingen, die Bevölkerung zu dem Thema zu sensibilisieren und gegenüber dem Kanton Druck aufzubauen.
Institutionen, welche uns beim medialen Vorgehen unterstützen möchten, wenden sich per E-Mail an info@curaviva-sg.ch.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Gemeinsam schaffen wir Transparenz, Gerechtigkeit und Sicherheit für alle Betroffenen.
