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Umfrage Obergrenze Ergänzungsleistungen

Die Obergrenze für Ergänzungsleistungen (EL) bei einem Heimaufenthalt wurde letztmals auf 1. Januar 2013 angepasst. In dieser Zeit haben sich unter anderem die Lohnkosten als auch die Energie- und Produktpreise deutlich erhöht. Allein im Jahr 2022 war eine durchschnittliche Jahresteuerung in der Schweiz von 2.8% zu verzeichnen. 

Aufgrund der Forderungen von Curaviva St.Gallen im Herbst 2022 hat der Kanton St.Gallen eine Überprüfung der Tagespauschale der Ergänzungsleistungen im Heim in Aussicht gestellt. Eine Auswertung der Jahre 2019 – 2021 zeigt, dass die Deckungsgrade in den Bereichen Pension unter 100% und in der Betreuung gar unter 90% gesunken sind. Damit wir unsere Forderung nach einer Erhöhung der EL-Obergrenze nochmals mit Nachdruck vertreten können, bitten wir Sie, sich bis am 31. Juli 2023 an unserer Kurzumfrage zu beteiligen.

Im Voraus besten Dank!

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