Aktuelles

02.05.2025

Umfrage qualitative Mindestanforderungen

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Dienst für Pflege und Entwicklung vom Gesundheitsdepartement St.Gallen für die Pflegeheime zuständig. In diesem Zusammenhang wurde das Projekt der Überarbeitung der qualitativen Mindestanforderungen unter anderem in Zusammenarbeit mit Curaviva/senesuisse lanciert. Einen grundlegenden Projektschritt bildet die Umfrage zum aktuellen Kenntnisstand, der Nutzung und dem Optimierungspotenzial der bestehenden qualitativen Mindestanforderungen.

Die Umfrage ist vom 1. Mai 2025 bis zum 23. Mai 2025 offen. Die Zugangsdaten wurden an die Pflegeheime verschickt. Pro Pflegeheim kann ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die Ergebnisse sind für den Projektverlauf sehr wichtig. Dementsprechend ist eine hohe Rücklaufquote von grosser Bedeutung.

Der Dienst für Pflege und Entwicklung sowie Curaviva St.Gallen/senesuisse danken für eine rege Teilnahme.

 

 

 

 

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