Aktuelles

15.12.2022

VII. Nachtrag VO Pflegefinanzierung: Anpassung Höchstansätze ab 1.1.2023

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat den VII. Nachtrag zur Verordnung über die Pflegefinanzierung verabschiedet. Der Nachtrag zum Erlass tritt per 1. Januar 2023 in Vollzug.

Damit wurde eine pauschale Anpassung der Höchstansätze um 5 Prozent beschlossen und gleichzeitig angekündigt, zu einem späteren Zeitpunkt die Höchstansätze sowie die geltenden Ergänzungsleistungsansätze erneut zu überprüfen, damit zeitnah auf weitere Kostenentwicklungen reagiert werden kann.

Höchstansätze Pflegekosten 2023 - Kanton St.Gallen

Weitere Informationen finden Sie unter Finanzierung | sg.ch

 

 

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