Aktuelles

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17.12.2025

Verbandsbeschwerde beim Bundesgericht: Aktueller Stand

Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen hat entschieden (Schreiben vom 15. September 2025), die Höchstansätze der Pflegefinanzierung unverändert zu belassen. Um die Interessen unserer Mitglieder geltend zu machen, hat Curaviva St.Gallen in Zusammenarbeit mit senesuisse Mitte Oktober eine Medienmitteilung lanciert sowie gegen diesen Beschluss dank Unterstützung der Anwaltskanzlei Walder/Wyss (Zürich) Klage bei der öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne eingereicht.

In diesem Verfahren heisst es nun, die Antwort der Regierung des Kantons St.Gallen abzuwarten, welche bis zweite Hälfte Januar 2026 eintreffen sollte. Danach ist aus Erfahrung mit einer Frist mehrerer Monate auszugehen, bis das Gericht in solchen Angelegenheiten entscheidet. Wir bleiben dran.

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