16.04.2026
Verbandsbeschwerde beim Bundesgericht
Wie wir Ihnen unlängst mitgeteilt haben, hat der Regierungsrat des Kantons St.Gallen uns mit Schreiben vom 15.9.2025 informiert, dass die Regierung des Kantons St.Gallen die Höchstansätze der Pflegefinanzierung ab 1.1.2026 aus Spargründen nicht anpassen werde. Ebenso erfolge keine Anpassung bei den Höchstansätzen für Betreuung und Aufenthalt bei den Ergänzungsleistungen (EL) für Heimbewohner (Fr. 180.00/Tag). Was heisst das?
Für die Pflege soll weiterhin die Finanzierung gestützt auf Kostenzahlen des Jahres 2021 gelten, für Betreuung und Aufenthalt sogar jene aus dem Jahr 2008. Dies obschon der Regierung ausreichend Zahlenmaterial vorgelegen hat und nach Buchstaben des Gesetzes die Regierung die Pflegefinanzierung hätte anpassen müssen.
Es könnte das laufende Verfahren womöglich unterstützen, wenn zusätzliche Klagepunkte zumindest vorliegen und allenfalls durch die Medien aufgenommen würden.
Curaviva St.Gallen ersucht Sie, uns Mitteilung zu machen an info@curaviva-sg.ch, wenn Sie zu folgenden konkreten Situationen Kenntnisse haben:
- Ihre Institution leidet «massiv» unter den auf den 1.1.2026 nicht angepassten Zahlen der Pflegefinanzierung, zum Beispiel wird das Defizit von Jahr zu Jahr grösser.
- Sie haben eine/n Bewohner/in, der/die auf Sozialhilfe angewiesen ist, diese aber nicht erhält und dies mittels schriftlichen Entscheids des Sozialamtes ausgewiesen werden kann oder werden könnte.
Wenn Sie Kenntnis von einer oben beschriebenen Situation haben, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir besprechen mit Ihnen gerne ein mögliches weiteres Vorgehen. Es ist uns klar, dass der Entscheid, ob und was Sie für ein Vorgehen wählen werden, einzig und allein bei Ihnen liegt bzw. bei der/dem Bewohner/in.
Kommen Sie auf uns zu. Wir sind an Ihren Fragen interessiert und gerne für Sie da.
info@curaviva-sg.ch, Tel. 071 242 10 42
