Aktuelles

16.07.2026

Erhebung der Preisüberwachung zum Markt «Wohnen im Alter»

Verschiedene Pflegeheime haben von der Eidgenössischen Preisüberwachung ein Schreiben erhalten. Darin werden sie aufgefordert, bis Anfang August 2026 Angaben zur finanziellen Situation ihres Betriebs sowie zu allfälligen Dividendenausschüttungen einzureichen.

Christina Zweifel, Geschäftsführerin von CURAVIVA Schweiz, konnte mit der zuständigen Person der Preisüberwachung sprechen. Dabei konnten insbesondere die unterschiedlichen Rechtsformen, Finanzierungsmodelle und Angebote im Bereich «Wohnen im Alter» erläutert werden.

Für die angeschriebenen Institutionen sind folgende Punkte wichtig:

  • Eine Fristerstreckung um einen Monat kann per E-Mail beantragt werden. Gemäss Auskunft wird eine entsprechende Fristverlängerung bewilligt.
  • Die Beantwortung der Erhebung ist gemäss Auskunft der Preisüberwachung aufgrund des Preisüberwachungsgesetzes vorgeschrieben. Das Schreiben sollte deshalb nicht unbeantwortet bleiben, da sonst eine Busse droht.

Mittlerweile ist bekannt, dasss auch öffentlich-rechtliche Institutionen beziehungsweise Betriebe angeschrieben wurden, die ihre Rechnung nach HRM2 führen. Da diese Rechnungslegung nicht auf die Ermittlung einer unternehmerischen Rendite ausgerichtet ist, lassen sich verschiedene verlangte Kennzahlen möglicherweise nicht direkt aus der Finanzbuchhaltung oder der Jahresrechnung ableiten.

CURAVIVA Schweiz hat die Preisüberwachung auf diese Problematik hingewiesen. Betroffenen Institutionen mit HRM2-Rechnungslegung empfehlen wir, direkt mit der im Schreiben genannten Kontaktperson der Preisüberwachung zu klären, in welcher Form die verlangten Angaben einzureichen sind.

Zudem wurde die Preisüberwachung darum gebeten, CURAVIVA Schweiz den Bericht vor dessen Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Eine Antwort dazu steht derzeit noch aus.

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir erneut informieren.

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